Kosten und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer notwendigen verhaltenstherapeutischen Psychotherapie. Eine Überweisung durch den Arzt ist nicht erforderlich. Nach den probatorischen Gesprächen wird ein Antrag auf Psychotherapoie gestellt, ungefähr zwei Wochen später bekommen die gesetzlich versicherten Patienten die Kostenzusage von ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist allerdings, dass eine frühere Therapie seit mindestens zwei Jahren beendet ist.
Privatversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung bgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, vorab abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung stellt. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Selbstzahler
Die Kosten für Paargespräche, Coaching oder Supervision werden von den Krankenkassen nicht erstattet und müssen selbst getragen werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen.