Kosten und Abrechnung

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer notwendigen verhaltenstherapeutischen Psychotherapie. Eine Überweisung durch den Arzt ist nicht erforderlich. Nach den probatorischen Gesprächen wird ein Antrag auf Psychotherapoie gestellt, ungefähr zwei Wochen später bekommen die gesetzlich versicherten Patienten die Kostenzusage von ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist allerdings, dass eine frühere Therapie seit mindestens zwei Jahren beendet ist.