Privatversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung bgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, vorab abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung stellt. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)